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Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Hans-Jörg Beifuß
Landshuter Straße 32
85435 Erding
Tel.: 08122 - 1798080
Mobil: 01522 - 8761607
Email: hj.beifuss@t-online.de
WWW: http://www.beifuss-baugutachter.de


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In Unabhängigkeit eines Bausachverständigen vertreten wir ausschließlich die Interessen unserer Auftraggeber. Um Ihnen als Bauherr, Immobilienkäufer oder Unternehmer einen echten Mehrwert zu generieren, sollten Sie rechtzeitig mit uns Kontakt aufnehmen um Probleme erst gar nicht entstehen, bzw. eskalieren zu lassen.

Als führungsstarke Persönlichkeit, fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung als Baugutachter und Bauleiter erhöhen wir die Qualität Ihrer Projekte, optimieren Kosten und senken Ihr Risiko.

Baugutachten erstellt man für den Laien verständlich und für den Fachmann nachvollziehbar. Unter diesem Grundsatz eines Baugutachters verzichten wir weitgehends auf unverständliches Fachchinesisch auf unseren Seiten.

Wir begründen unsere Leistungen nicht mit den Risiken für Bauherren und Immobilienkäufern. Diese sind ohnehin schon ausreichend aus Presse, Funk und Fernsehen bekannt. Selbstverständlich geben wir bei Bedarf auch hierüber Auskünfte.

Wichtig zu Wissen. Schrottimmobilien und Pfusch am Bau.

Viele Bauherrn bzw. Immobilienkäufer verschließen aus Kostengründen für notwendige Maßnahmen die Augen und sind somit an Ihrer Miesere selbst Schuld.

Schäden von mehreren Milliarden Euro werden jedes Jahr beim Neubau, Bausanierung, Modernisierung und Immobilienkauf produziert.

Trotzdem sind Bauherren und Immobilienkäufer unvorsichtig und meinen, Sie könnten etwas sparen.

Bauherrn sollten sich vor Pfusch am Bau und zum Nachteil ausgearbeitete Verträge schützen.

Ein Immobilienkauf sollte niemals ohne Bausachverständigen vorgenommen werden.

Es sollte nicht nur eine Selbstverständlichkeit sein, einen Bausachverständigen einzuschalten, sondern beim Neubau und größeren Sanierungsmaßnahmen nur Firmen beauftragen, die eine Fertigstellungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts beibringen können.

Desweiteren sollte der Bauherr sinnvolle Bauversicherung abschließen und sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.

Vor Vertragsunterschrift ist es unerlässlich den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht bzw. beim Bauherrenschutzbund überprüfen zu lassen.

Im schlimmsten Fall wird das Bauvorhaben nicht fertig gestellt oder die gekaufte Immobilie ist unbewohnbar.

Es sind noch viele weitere Details zu beachten. Man kann sich nicht 100% schützen, aber sein Risiko erheblich minimieren.

Bauherren und Immobilienkäufer haben in vielen Fällen nicht nur eine Mitwirkungspflicht, sondern tragen bei Unterlassung auch eine Mitschuld.

Verschließen Sie also nicht Ihre Augen und schützen Sie sich selbst vor einem möglichen finanziellen Ruin.



 
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