Als Fachanwalt Medizinrecht besitzt Dr. Hansjörg Haack mittlerweile über 25 Jahre Erfahrung in diesem Bereich.
Der kompetente und angesehene Behandlungsfehler-Anwalt setzt die Ansprüche von Geschädigten durch Ärztepfusch konsequent vor Gericht durch.
Ein weiterer Fokus seiner wertvollen Arbeit: Die juristische Unterstützung bei der Erstellung und Ausgestaltung von Chefarztverträgen.
Ein Patientenrecht Anwalt wie Dr. Haack unterstützt Geschädigte bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche gegenüber Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern, die bei Ärztepfusch haften müssen.
Dr. Haack besitzt Kanzleien in Düsseldorf und Osnabrück und steht seinen Mandantinnen und Mandanten auch bundesweit zur Seite.
Der Rechtsanwalt für Gesundheitsrecht übernimmt auch Mandate im Bereich Geburtsfehler und bei Infektionen mit Krankenhauskeimen.
Gerade beim Thema Geburtsfehler können schnell Schadensersatzansprüche in einer Höhe von über 6-stelligen Summen entstehen, da eine lebenslange Pflege des behinderten Kindes gewährleistet werden muss.
Im Bereich des Chefarztrechts bietet Dr. Haack Beratung und Vertretung vor Gericht im Rahmen der Aufhebung und Beendigung von Dienst-, bzw. Arbeitsverhältnissen, unterstützt aber auch bei der Konzeption von z.B. Wahlleistungsvereinbarungen oder Individualvereinbarungen, die mit den Patienten abgeschlossen werden können.
Dr. Haack ist seit 25 Jahren Rechtsanwalt für Gesundheitsrecht und das Thema Weiterbildung liegt ihm dabei sehr am Herzen.
Deshalb besucht der Medizinrecht-Anwalt regelmäßig Schulungen und Lehrgänge, um jederzeit auf dem neuesten Stand der rechtlichen Entwicklungen auf seinem Fachgebiet zu sein.
Einen exzellenten Ruf hat sich Dr. Haack auch durch die Veröffentlichung von über 200 Fachpublikationen erarbeitet.
Folgende Werke wurden unter anderem von ihm verfasst:
Auf der Webseite der Medizinrecht-Kanzlei finden sich auch wichtige Dokumente zum Download wie eine Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, die Erteilung der Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen und ein Fragebogen zu Behandlungsfehlern.
Betroffene von medizinischen Behandlungsfehlern können sich im Rahmen einer Erstberatung an den Fachanwalt für Behandlungsfehler wenden.
Mandantinnen und Mandanten schätzen die besondere anwaltliche Erfahrung und Professionalität von Dr. Haack.
Dabei versucht die renommierte Kanzlei für Medizinrecht für alle Anliegen jederzeit eine individuell passende Lösung zu finden.