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Vermessungsbüro Wolf und Schröder

Sprucker Straße 9
03172 Guben
Tel.: 03561 - 547269 - 0
Fax: 03561 - 547269 - 9
Email: webmaster@vermessung-wolf.de
WWW: http://www.vermessung-wolf.de


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Vermessung und Geoinformation – schnell, anforderungsgerecht und kostenorientiert – unter diesem Leitbild stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung. Hoher Einsatz für innovative Lösungen –

Oberster Grundsatz unserer Arbeit ist die rechtmäßige und problemorientierte Dienstleistung für den Kunden. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, vom Staat mit der Erledigung hoheitlicher Tätigkeiten betraut, sucht für Sie eine kostengünstige, dauerhafte und dem Recht entsprechende Lösung Ihrer Anforderungen.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist beliehener Freiberufler, dem der Staat hoheitliche Aufgaben übertragen hat. Er arbeitet privatrechtlich und handelt gleichzeitig auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts wie eine Behörde. Der ÖbVI ist per Gesetz berechtigt, Liegenschaftsvermessungen auszuführen, Grenzfeststellungen und Abmarkungen vorzunehmen und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Darüber hinaus hat er die Berechtigung, auf allen sonstigen Gebieten des Vermessungswesens tätig zu werden.

Das Hauptbetätigungsfeld eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI) befindet sich natürlich auf dem Gebiet der hoheitlichen Vermessung. Es werden Liegenschaftsvermessungen (Grenz-, Teilungs-, Gebäudevermessung) zur Fortführung des Liegenschaftskatasters und als Eintragungsgrundlage in das Grundbuch durchgeführt. Weiterhin ist der ÖbVI bei der öffentlich-rechtlichen Vorbereitung und Begleitung eines Bauvorhabens eingebunden. Er erstellt den amtlichen Lageplan als Teil der Bauvorlage und führt die Absteckung, Baukontrollmessung und Gebäudeeinmessung durch. Sein Handeln wird durch einschlägige Rechtsvorschriften, z.B. Verwaltungsverfahrensgesetz, Baugesetzbuch, Landesbau- und Landesbauvorlagenverordnung, bestimmt.

Natürlich wirkt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur auch in allen anderen Bereichen des Vermessungswesens, so auch auf dem Gebiet der Ingenieurvermessung mit. Er ist fest bei der Planung und Betreuung von Bauvorhaben eingebunden, sein Leistungsspektrum umfasst u.a. die Erstellung von Planungsgrundlagen, die Übertragung (Absteckung) der Planung in die Örtlichkeit, die Bauwerksüberwachung bis hin zur Bestandsdokumentation.

bei der Auswertung der VermessungAls Partner der Vermessungsverwaltungen der Länder ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurs am Aufbau des Geobasisinformationssystems ALKIS beteiligt. Mit seinen hierbei gewonnenen Erfahrungen ist er idealer Partner für Aufbau und Betreuung von Geoinformationssystemen in Wirtschaft und Verwaltung.

Mit seiner Ausbildung und Qualifikation als unabhängiger Sachverständiger kann der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken und Rechten an Grundstücken erstellen.



 
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