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Zacher Brandschutzbüro

Am Dorfbach 16
88316 Isny
Tel.: 07567 - 4620056
Email: info@zacher-brandschutz.de
WWW:


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Wir sind ein kleines Brandschutzbüro mit Sitz im württembergischen Allgäu (Isny im Allgäu). Wir bieten Ihnen die Sachkundige Erstellung von Brandschutzplänen/ Sicherheitsgrafiken. Dazu gehören Feuerwehrpläne, Flucht-und Rettungspläne, sowie Zimmerfluchtpläne. Bei der Erstellung der Pläne achten wir darauf, dass alle geltenden Vorgaben eingehalten werden. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden, als auch mit der zuständigen Brandschutzdienststelle und der örtlichen Feuerwehr zusammen. Sie erhalten von uns Brandschutz aus einer Hand.

Zusatzinformationen Feuerwehrplan:

Ob ein Feuerwehrplan für Ihr Gebäude oder Bauvorhaben erforderlich ist, hängt von der Art und Nutzung der Anlage ab. Er kann in Sonderbauvorschriften oder im Zuge von Baugenehmigungsverfahren gefordert werden.

Sie sind ein wichtiges Führungsmittel an Einsatzstellen für die Feuerwehr. Im Brandfall liefern sie schon während der Anfahrt wichtige Informationen über den brandschutztechnischen Zustand Ihres Gebäudes, einschließlich Mittel zur Brandbekämpfung oder spezielle Gefahren für die Einsatzkräfte. Er kann zudem als Grundlage für Einsatzpläne der örtlichen Feuerwehr genutzt werden, um Angriffswege oder Löschtaktiken festzulegen.

Zusatzinformationen Flucht-und Rettungsplan:

Flucht-und Rettungspläne zeigen im Gefahrenfall ausgewiesene Flucht-und Rettungswege, Standorte von Hilfsmitteln zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher, Löschdecken, Wandhydranten, Brandmelder, …) oder der Erste Hilfe (Verbandskasten, Defibrilator,…).

Man findet sie vorwiegend in öffentlichen Gebäuden, wie Kinos, Krankenhäuser, Einkaufszentren oder Hotels. Aber auch in gewerblichen Gebäuden können Flucht-und Rettungspläne gefordert werden.

Regelungen findet man im Arbeitsschutzgesetz § 10 ABS. 1 und wird in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert, insbesondere in der ASR A2.3 und ASR A1.3.

„Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht-und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.“
ASR A1.3

Zusatzinformation Zimmerplan:

In Anlehnung an die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVo) § 3 sind Zimmerpläne für Gebäude mit mehr als 12 Gästebetten gefordert. Demnach findet man Zimmerpläne beispielsweise in Hotels, Krankenhäuser oder Pflegeheime.

Sie werden in jedem Beherbergungsraum an dessen Ausgang angebracht.
Zimmerpläne sind eine spezielle Form des Flucht-und Rettungsplans und müssen mehrsprachig sein. Das hat den Grund, da sich beispielsweise im Hotel auch Gäste aus anderen Ländern aufhalten. Der Zimmerplan soll dem Gast die notwendige Kenntnis zu Verhaltensregeln im Notfall, sowie Auskunft über Fluchtwege aus seinem Zimmer und der Brandbekämpfung geben.



 
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