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Anwaltskanzlei Kindermann

Zabelstraße 14
07545 Gera
Tel.: 0365 - 8003052
Fax: 0365 - 8006672
Email: RA_Kindermann-Gera@t-online.de
WWW: https://www.kiboel.de


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Willkommen in der Anwaltskanzlei Kindermann in Gera!

Kompetente Rechtsberatung mit persönlichem Einsatz

Nach einer kurzfristigen Terminvereinbarung nehme ich mir die notwendige Zeit, um Ihre rechtlichen Anliegen sorgfältig mit Ihnen zu besprechen. Gerade bei komplexen Fragestellungen erfordert die Suche nach Lösungen oft kreative und zugleich pragmatische Ansätze, da unser Rechtssystem schnelle Ergebnisse nicht immer einfach ermöglicht. Mit meiner langjährigen Erfahrung und umfassendem juristischen Fachwissen helfe ich Ihnen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und juristische Fallstricke sicher zu umgehen.

Mein Fokus liegt dabei nicht allein auf der rechtlichen Betrachtung; ich verliere auch wirtschaftliche Aspekte nie aus dem Blick. Eine gute Lösung muss nicht nur juristisch korrekt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll und tragfähig sein.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Bereiche Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht. In diesen Rechtsgebieten bilde ich mich kontinuierlich fort, verfolge aktuelle Urteile und halte mein Wissen durch intensive Fachlektüre stets auf dem neuesten Stand. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht kann ich Ihnen insbesondere in diesen sensiblen Bereichen eine fundierte und engagierte Vertretung bieten.

Gerade im Strafrecht ist es von entscheidender Bedeutung, frühzeitig zu handeln. Ich nehme unverzüglich Kontakt zu den Ermittlungsbehörden auf, um Maßnahmen wie eine drohende Untersuchungshaft abzuwenden. Sollte sich ein Angehöriger oder Sie selbst bereits in Haft befinden, organisiere ich schnellstmöglich ein persönliches Gespräch in der Justizvollzugsanstalt, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen. In Strafverfahren ist es besonders wichtig, sich nicht auf Gespräche mit Polizei oder Ermittlungsbehörden einzulassen, sondern konsequent vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Kontaktieren Sie mich sofort – über meine Notfallnummer bin ich jederzeit erreichbar, um notwendige Schritte einzuleiten, Akteneinsicht zu nehmen und eine durchdachte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Auch im Arbeitsrecht zählt rasches Handeln. Bei Erhalt einer Kündigung sollten Sie beachten, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen eingereicht werden muss. Wird diese Frist versäumt, bleibt die Kündigung in aller Regel rechtswirksam. Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie umgehend einen Besprechungstermin, damit wir gemeinsam Ihre Rechte wahren können. Ebenso sollten offene Lohnforderungen nicht aufgeschoben werden, denn viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Ihre Ansprüche verfallen könnten. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Forderungen rechtzeitig und wirkungsvoll geltend zu machen.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine individuelle und professionelle Rechtsberatung zu bieten, die Ihre persönlichen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Ihre Interessen vertrete ich mit höchstem Engagement und größter Sorgfalt – damit Sie sich in jeder rechtlichen Situation gut aufgehoben fühlen.



 
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