Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu Cookies.

OK
Merkliste
Bookmark I
Merkliste anzeigen

Branchenbuch

Firma eintragen

Sie befinden sich hier: Start » Dienstleistungen » Rechtsanwälte

 Zurück zur Übersicht 
 
Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht

c/o Elbkanzlei, Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg
Tel.: 040 - 35016360
Fax: 040 - 35016361
Email: info@kanzlei-bennek.de
WWW: https://kanzlei-bennek.de

Öffnungszeiten:
 
Montag - Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

MerkenAnfrage-Formular

MerkenMerken

Adressbucheintrag importieren Ins Adressbuch übertragen

auf Facebook teilenTeilen

als PDF speichernAls PDF speichern

Google Maps In Google Maps öffnen

Ihr Anwalt für Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht in Hamburg – Marco Bennek!

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Wettbewerb ist gut – er muss aber fair sein.

Mein Fokus liegt auf der Bearbeitung von Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, rechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern.

Gerade im Internethandel verhalten sich viele Marktteilnehmer oft unlauter. Abmahnungen sind hier zur Rechtsdurchsetzung meistens das Mittel der Wahl.

Sie haben als Betreiber eines Internetshops eine Abmahnung erhalten oder möchten eine Abmahnung aussprechen? Mit meiner langjährigen Erfahrung bin ich der richtige Anwalt für Sie!

Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich 2006 aufgenommen und berate seit mehr als 10 Jahren Mandanten im Wettbewerbs- und Markenrecht.

Seit Juni 2015 bin ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und seit Mai 2013 Partner in der Sozietät HELMKE Rechtsanwälte Steuerberater Patentanwalt.

Ich habe Jura in Hamburg, Madrid und Wellington (Neuseeland) studiert und verfüge über einen Master of Laws (LL.M.).

Ihre Vorteile:

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Als Fachanwalt bin ich besonders qualifiziert: Um den Titel zu erwerben muss ein Rechtsanwalt mehrere Jahre Berufserfahrung und eine Vielzahl von Fällen bearbeitet haben. Zum Erhalt des Titels ist er verpflichtet, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen.

Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden

Im gewerblichen Rechtsschutz muss es mitunter sehr schnell gehen: Fristen sind einzuhalten und Rechte zügig zu sichern. Ich vergebe Beratungstermine daher innerhalb von 24 Stunden.

Ständige telefonische Erreichbarkeit

Eine rechtliche Streitigkeit macht unsicher. Wichtige Informationen müssen mitunter schnell ausgetauscht werden. Ich habe meine Kanzlei so organisiert, dass ich ständig telefonisch erreichbar bin. Hierfür stelle ich u.a. ein E-Büro zur Verfügung.

Verständliche Beratung

Ich lasse meine Mandanten nicht im „juristischen Dunkeln“. Ich erkläre die rechtliche Situation und die rechtlichen Schritte so, dass Nicht-Juristen die Rechtslage voll und ganz nachvollziehen können.

Mitgliedschaft in der GRUR

Ich bin Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). Dies ist die größte und älteste Vereinigung in Deutschland, die sich mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts befasst.

Digitale Aktenführung

Ich nutze die digitale Aktenführung. Diese Arbeitsweise ist mandantenfreundlich und effizient. Datensicherheit hat bei mir höchste Priorität.

Gute Erreichbarkeit der Kanzlei

Meine Kanzlei ist sehr gut erreichbar. Sie befindet sich in zentral in der Hamburger Innenstadt, direkt am Rathaus.

Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch

Ich spreche fließend Englisch und Spanisch, so dass ich in diesen Sprachen eine juristische Beratung anbieten kann.

Transparente Abrechnung

Ich rechne absolut transparent ab. Ich kläre meine Mandanten über den zu erwartenden Kostenrahmen gleich bei Mandatsübernahme auf. Meine Abrechnung erfolgt auf (minutengenauer) Stundenbasis oder als Pauschalvergütung. Bei gerichtlichen Verfahren gelten die gesetzlichen Gebühren.



 
European Business Connect
Folgen Sie uns
© 2006–2024 European Business Connect