Rechtsanwalt Lars Middel berät und vertritt Sie als Anwalt für Arbeitsrecht und Mietrecht in Köln. Als Fachanwalt für beide Rechtsgebiete verfügt er über die notwendige Expertise und Fachkenntnis. Mit seinem Kampfgeist hat er den erforderlichen Antrieb Ihr Recht für Sie zu erkämpfen.
Im Arbeitsrecht unterstützt Rechtsanwalt Middel seine Mandanten z.B. nach einer Kündigung mit dem Aufsetzen eines Aufhebungsvertrags, dem Aushandeln einer Abfindung oder dem Erheben einer Kündigungsschutzklage. Im Mietrecht prüft er z.B. Ihren Mietvertrag oder schaltet sich bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter bzw. Mieter ein. Seine langjährige Erfahrung ist der Grundstein, auf den Sie bauen können. Bei Herrn Middel ist Ihr Fall genau in den richtigen Händen.
Seine Mandanten schätzen seine Zuverlässigkeit und seinen Einsatz. Er unterstützt Sie kompetent, zuverlässig und zeitnah. Wenn Menschen ihre Macht missbrauchen, um andere zu unterdrücken, wird er aktiv. Das ist seine Natur. Gegenwind hält ihn nicht davon ab, für eine Sache zu kämpfen.
Im Mietrecht gibt es oft Uneinigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Bei der Auslegung der Mietverträge oder in Fällen von Forderungen der Parteien, vertritt Sie Herr Middel rechtlich gegenüber der Gegenpartei. Bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, ob in Bezug auf eine ausgesprochene Kündigung, oder zu einem Arbeitszeugnis, aber auch, wenn es um Aufhebungsverträge und Abfertigungen geht, tritt Lars Middel mit all seiner Expertise für Ihr Recht ein.
Herr Lars Middel bietet Ihnen rechtliche Beratung z.B. bei der Deutung von Arbeitsverträgen oder Mietverträgen, bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Er begleitet Sie fachlich und kompetent bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber im Falle einer Kündigung, berät Sie zu Ihren Rechten und vertritt Sie außergerichtlich und auch gerichtlich, falls keine Einigung getroffen werden kann. Er bietet jedem Mandanten eine kostenlose Ersteinschätzung seines Falles. Im Falle eines Mandats fährt er anschließend alle rechtlichen Geschütze auf, um seinem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen.