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Frank Felix Höfer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht
Gänsheidestraße 35
70184 Stuttgart
Tel.: 0711 - 24895933
Fax: 07225 - 98163810
Email: info@kanzlei-gaensheide.de
WWW: https://www.kanzlei-gaensheide.com


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Ihr Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht – in/um Stuttgart!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an den Tätigkeiten unserer Kanzlei. Auf den Seiten unserer Internetpräsenz finden Sie vielseitige Informationen dazu, insbesondere im Hinblick auf unsere Rechtsgebiete Erbrecht, Familien­recht und Steuer­recht.

Ihr Anliegen steht in der Kanzlei Gänsheide im Mittelpunkt!

> Unterstützung bei Formalitäten <

Für Ihren privaten Bereich gestalten wir mit Ihnen alle notwendigen Dokumente wie Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament oder Erbvertrag. Für Ihren geschäftlichen Bereich erstellen wir mit Ihnen Vollmachten, beraten Sie bei der Unternehmensnachfolge und begleiten den Übergabeprozess.

> Mediation, notfalls Vertretung vor Gericht <

Bei Streitigkeiten anlässlich einer Trennung oder eines Erbfalls vertreten wir Ihre Interessen mit Augenmaß. Um Streitigkeiten, etwa um ein Erbe, beizulegen, bietet sich oft die Alternative zu einem Gerichtsprozess an: die Mediation. Im Einzelfall lassen sich durch eine außergerichtliche Mediation per Rechtsanwalt bei Erbstreitigkeiten um Pflichtteil und Verteilung des Vermögens erhebliche Kosten sparen. Wenn durch die Mediation allerdings keine Einigung erzielt wird, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

> Fachanwalt für Erbrecht & Familienrecht <

Als Fachanwalt in Stuttgart kann Frank Felix Höfer Sie mit seinem Team in sämtlichen Angelegenheiten rund um das Erben und Vererben beraten und begleiten – von der Nachfolgeregelung im Testament bis zur Testamentsvollstreckung. So können Sie, um spätere Streitigkeiten Ihrer Erben weitestgehend zu vermeiden, Erbfolge und Pflichtteil durch unsere Anwaltskanzlei schriftlich fixieren lassen. Auch bei den für Sie als Erblasser oder Erbe oft komplizierten steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Erbschaft, zum Beispiel Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit, steht unsere Kanzlei Ihnen mit einem Rechtsanwalt beratend zur Seite.

Seit August 2016 vertritt Frank Felix Höfer Sie auch als Fachanwalt für Familienrecht in diesem Bereich kompetent. Mit Ihren Anliegen rund um die Themen Ehe und Scheidung sind Sie bei uns genau richtig.

> Erbrecht & Auslandsangelegenheiten <

Unsere Kanzlei für Erbrecht in Stuttgart vertritt Sie auch bei internationalen Angelegenheiten. Haben Sie Vermögen im Ausland zu vererben oder wollen Sie in Ihrem Testament einen Erben mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bedenken, bieten wir eine fundierte Beratung auf Basis der Kenntnisse von Frank Felix Höfer als Anwalt im internationalen Erbrecht. Dabei nutzt unsere Kanzlei von Stuttgart aus ein internationales Netzwerk im jeweiligen Landesrecht erfahrener Rechtsanwälte für Erbrecht.

Rechtsanwälte für Erbrecht weisen idealerweise auch Kompetenz im Bereich Steuerrecht und Familienrecht auf. Mit seiner Anwaltskanzlei in Stuttgart ist Rechtsanwalt Höfer für alle drei Rechtsgebiete qualifiziert und hat zudem ein Zertifikat für die Testamentsvollstreckung. Als Laie sind Sie mit der oft verworren wirkenden Gesetzeslage rund um das Erbrecht meist überfordert. Deswegen sind wir für Sie da!

> Vorträge und Fortbildungen <

Überdies bieten wir Vorträge für Verbraucher und Fortbildungen für Rechtsanwälte in unseren Fachgebieten an.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.



 
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