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Gabler & Hendel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Altstadt 195
84028 Landshut
Tel.: 0871 - 20667360
Email: info@gabler-hendel.de
WWW: https://www.gabler-hendel.de


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Rechtsanwälte in Regensburg und Landshut

Wir sind Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht, IT-Recht, Mietrecht und vieles mehr!

Zu unseren Mandanten zählen neben Privatpersonen auch StartUps, mittelständische sowie große Unternehmen. Wir nehmen uns Zeit für Ihr individuelles Anliegen. Kontaktieren Sie hierzu einfach unsere Kanzlei in Regensburg und Landshut. Unsere Rechtsanwälte nehmen sich gerne Zeit für Ihren Fall und können Ihnen zumeist auch schon eine telefonische Erstberatung geben. Sollte Ihr rechtliches Problem besonders umfangreich sein, so können wir Ihnen zeitnah einen Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen in Regensburg oder Landshut anbieten.

Unsere Anwälte sind auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert. Wir können Ihnen daher stets den für Sie passenden Rechtsanwalt/Fachanwalt und damit die bestmögliche Beratung aus einer Hand anbieten.

Herr Rechtsanwalt Gabler berät und vertritt unsere Mandanten u.a. im Arbeitsrecht (vor dem Arbeitsgericht Regensburg inklusive der zugehörigen Kammer Landshut sowie bundesweit), Reiserecht (z.B. Flugverspätung und Annullierung) sowie im allgemeinen Zivilrecht (z.B. Kaufrecht oder Schadenersatzrecht).

Der Schwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Hendel liegt im Bereich IT-Recht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Verkehrsrecht.

Herr Rechtsanwalt Kaltenegger berät und vertritt unsere Mandanten im Verwaltungsrecht sowie zum Themenkomplex Immobilienrecht (öffentliches und privates Baurecht, Mietrecht, WEG-Recht, Denkmalschutz, Vergaberecht etc.).

Frau Rechtsanwältin Forster und Herr Rechtsanwalt Greithaner vertreten unsere Mandanten im Bereich Strafrecht. Frau Rechtsanwältin Forster ist zudem berechtigt, im Strafrecht den Fachanwaltstitel zu führen.

Rechtsanwalt Gabler ist Ihr Spezialist für Flugverspätung, Annullierung und Reisepreisminderung!

Soll ich bei einer Flugverspätung zum Anwalt gehen?

Viele Anbieter wie Flightright, Fairplane, airhelp und Co. werben im Internet damit, für Passagiere bei einer Flugverspätung ab drei Stunden eine Entschädigung von 250 €, 400 € oder 600 € gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen. Der Nachteil hierbei: es handelt sich dabei nicht um einen Anwalt und die Kosten des Anbieters (meist in Form einer Provision von bis zu 30 %!) trägt damit nicht die Fluggesellschaft, sondern der Passagier!

Das bedeutet, dass ein von einer Flugverspätung betroffener Passagier bares Geld verschenken kann, wenn er zur Durchsetzung seiner Entschädigung von 250 €, 400 € oder 600 € z.B. flightright beauftragt und nicht einen Rechtsanwalt, im besten Fall natürlich einen auf Flugverspätung spezialisierten Rechtsanwalt! Wendet sich der Passagier direkt an einen Anwalt für Flugverspätung, so trägt die Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts nach neuester Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt (2-24 S 193/17) die Fluggesellschaft! Für den Passagier bedeutet das, dass der Gang zum Anwalt kostenfrei bleibt und er die volle Entschädigung von der Fluggesellschaft erhält! Wenn Ihr Flug Verspätung hatte, sollten Sie also direkt zum Anwalt gehen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Es muss eine Verspätung von mehr als drei Stunden vorliegen, der Flug muss unter den Anwendungsbereich von EU-Recht und damit unter die sog. Fluggastrechteverordnung (VO EG 261/2004) fallen. Zudem darf die Verspätung auf keine außergewöhnlichen Umstände zurückzuführen sein, d.h. die Verspätung muss im Risiko- und Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen. Unser Anwalt für Reiserecht und Flugverspätung wird diese Voraussetzungen prüfen und Ihnen mitteilen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Prüft der Anwalt meinen Fall kostenfrei?

Unser Rechtsanwalt für Flugverspätung und Reiserecht gibt Ihnen unverbindlich und kostenfrei eine Ersteinschätzung, ob Ihnen eine Entschädigung gegen die Fluggesellschaft zusteht.

Gibt es einen Fachanwalt für Reiserecht?

Nein, einen Fachanwalt für Reiserecht gibt es in Deutschland nicht, aus diesem Grund ist auch kein Rechtsanwalt in Deutschland berechtigt, den Titel Fachanwalt für Reiserecht zu führen. Herr Rechtsanwalt Gabler beschäftigt sich seit Jahren schwerpunktmäßig mit dem Rechtsgebiet Reiserecht und Fluggastrechte. Rechtsanwalt Gabler kann daher auf Erfahrungen und Spezialwissen aus zahlreichen Fällen zurückgreifen und kennt daher auch die Tricks und Taktiken der Airlines! Vertrauen Sie daher unserem Experten für Reiserecht! Herr Rechtsanwalt Gabler setzt Ihre Ansprüche gegen zahlungsunwillige Fluggesellschaften konsequent durch! So kann Herr Gabler zahlreiche Erfolge gegen Airlines wie Condor, Lufthansa, TuiFly, Emirates, Vueling, KLM, Etihad Airways, die mittlerweile insolvente Air Berlin, British Airways und Co. vorweisen. Für eine Ersteinschätzung benötigt Herr Rechtsanwalt Gabler lediglich folgende Daten, welche gerne per Mail übermittelt werden können: Flugdaten (z.B. durchführende Airline, Start- und Zielflughafen, Flugzeiten, Umfang der Verspätung und soweit bekannt deren Grund). Herr Rechtsanwalt Gabler prüft Ihre Ansprüche auf Entschädigung und teilt Ihnen sodann mit, ob Sie einen Anspruch auf 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro haben.



 
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