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Rechtsanwaltskanzlei Steffgen

Klinkertorplatz 1
86152 Augsburg
Tel.: 0821 - 3494800
Fax: 0821 - 3494806
Email: info@kanzlei-steffgen.de
WWW: http://www.kanzlei-steffgen.de


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Straf- und Strafverfahrensrecht: Betäubungsmittelstrafrecht, Nebenklage/Opferrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht

Verkehrsrecht: Verkehrsstraf- und OWi-Recht, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsverwaltungsrecht

Wehrrecht: Disziplinarsachen, Dienst- und Laufbahnrecht –z.B. Einstellung, Beförderung, Entlassung, Berteilung – Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung, Auslandseinsätze, Sicherheitsüberprüfungen, Wehrbeschwerderecht, Urlaubsrecht, Wehrdienstbeschädigung, Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld im In- und Ausland, Angelegenheiten der GWDL und FWDL, Angelegenheiten der SaZ und der Reservisten

Arbeitsrecht: Kündigungsschutzrecht, Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Mutterschutzrecht, Tarifvertragsrecht

Verwaltungsrecht: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht (öffentliches), Beamtenrecht, Schul- und Hochschulrecht

Rechtsanwalt und Oberstleutnant d.R. Christian Steffgen war von 2001-2006 Empfehlungsanwalt und ist seit 01.01.2008 Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbands.

Empfehlung: Holen Sie unbedingt - zumindest telefonischen - anwaltlichen Rat ein, bevor Sie dienstlich oder "zivile" Angaben zur Sache machen. Die
dienstrechtlichen Folgen, wie z. B. Entlassung oder disziplinare Maßnahmen werden durch das "zivile" Strafverfahren vorherbestimmt.

Deshalb gilt: Beauftragen Sie bereits für das Strafverfahren Rechtsanwalt Steffgen, den Spezialisten für das Wehrrecht. Aufgrund seiner über 20-jährigen Erfahrung als Soldat kann er im Strafverfahren bereits die dienstrechtlichen Folgen absehen. Er hat den Fachanwaltskurs für Strafrecht
erfolgreich absolviert.

Rechtsanwalt Steffgen vertritt Sie in Schöffengerichtssachen b u n d e s w e i t und, soweit erforderlich, bis vor den Bundesgerichtshof.

Ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen, sind die Handlungsmöglichkeiten im dienstrechtlichen Verfahren sehr beschränkt: Das Kind ist oft bereits in den Brunnen gefallen!

Im Wehrrecht und Soldatenrecht verfügt er über 20 Jahre an Erfahrungen als Soldat in den Laufbahngruppen der Stabsoffiziere, Offiziere, Reserveoffizieranwärter, Unteroffiziere und Mannschaften.

Rechtsanwalt Steffgen legt trotz hoher zeitlicher beruflicher Inanspruchnahme verstärkt Wert darauf, regelmäßig an Wehrübungen seines Stammtruppenteils (Kommando Operative Führungs- und Eingreifkräfte in Ulm)
teilzunehmen.

Seine Mandanten profitieren daher nicht nur von seinen theoretischen Kenntnissen, sondern auch von aktuellen Entwicklungen in der Truppe, da er hierdurch ein Gefühl für die Sorgen und Belange des einzelnen Soldaten behält und ständig aktualisiert.

Oberstleutnant d.R. Steffgen hat sich durch einen S1-Offz-Stabsoffizierlehrgang besonders qualifiziert.



 
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