Wirtschaftsprüfer München | Die Berufliche Kernaufgabe von Wirtschaftsprüfern besteht in der Durchführung von Jahresabschlussprüfung für Unternehmen und die Berichterstattung über die vorgenommen Prüfungshandlungen in Prüfbericht und Bestätigungsvermerk.
Eine Jahresabschlussprüfung wird entweder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) oder auf freiwilliger Basis vorgenommen. Das Testat eines Wirtschaftsprüfers erhöht die Transparenz der Unternehmensdaten für die außenstehenden Adressaten des Jahresabschlusses. Als kleine Wirtschaftsprüfungskanzlei garantieren wir eine persönliche Betreuung durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer. Neben der Prüfung von Jahresabschlüssen rechnet insbesondere auch die Jahresabschlusserstellung zu unseren Kernaufgaben
Neben der Jahresabschlussprüfung übernehmen wir auch die Erstellung von Jahresabschlüssen nach handelsrechtlichen und steuerlichen Grundsätzen. Die laufende steuerliche Beratung zählt ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen. Die Erstellung von Jahresabschlüssen nehmen wir nach den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (IDW S7) vor. Bei der Jahresabschlusserstellung können drei Arten der Erstellungsarbeiten unterscheiden werden:
1. Jahresabschlusserstellung ohne Beurteilung
2. Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
3. Jahresabschlusserstellung mit umfassender Prüfungshandlungen
Eine genaue Beschreibung der unterschiedlichen Arten der Erstellungsarten ist auf unserer Homepage dargestellt.
Als Wirtschaftsprüfer prüfen und erstellen wir Jahresabschlüsse für wirtschaftliche Unternehmen. Als Steuerberater beraten wir unsere Mandanten in steuerlichen Fragestellungen. Dies umfasst insbesondere Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer. Im Rahmen der Steuerberatung übernehmen wir beispielsweise alle Tätigkeiten des betrieblichen Rechnungswesens für unsere Mandanten wie bspw. die laufende Finanzbuchführung, die Abwicklung des Mahnwesens sowie des Zahlungsverkehrs. Unsere Spezialisten im Bereich der Lohnsteuer und Sozialversicherung fertigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und begleiten unterstützend Betriebsprüfungen vom Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung.
Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei besteht in der Beratung von gemeinnützigen Organisationen wie beispielsweise Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs (gGmbH) oder gemeinnützige AGs (gAG). Selbstverständlich betreuen wir auch Vereine und Stiftungen, die von der Finanzverwaltung nicht als gemeinnützig anerkannt sind. Stiftungen und vereine betreuen wir sowohl aus der Perspektive der Prüfung, also die Prüfung von Jahresabschlüssen von Stiftungen und Vereinen als auch aus der Perspektive der steuerlichen Beratung.