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Rechtsanwältin Martina G. Tecza

Hauptstraße 75
69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7019
Fax: 06223 - 3371
Email: info@kanzlei-tecza.de
WWW: https://www.kanzlei-tecza.de


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Herzlich Willkommen bei Rechtsanwältin Martina G. Tecza in Neckargemünd!

Wünschen Sie eine reibungslose und professionelle Abwicklung Ihrer familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten?

> Eine vertrauenswürdige und kompetente Vertretung Ihrer Interessen <

Ich bin Martina G. Tecza, Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht mit langjähriger Erfahrung im gerichtlichen und außergerichtlichen Zusammenhang in diesen Bereichen.

Ständige Fortbildungen in meinen Spezialgebieten gewährleisten, dass Gesetzes- und Rechtssprechungsentwicklungen in ihrer Verknüpfung mit anderen Spezialgebieten in die Bearbeitung der Fälle einfließen und eine Grundlage für den sicheren Erfolg einer juristisch zu klärenden Angelegenheit bilden.

>>> Dienstleistungsspektrum <<<

Möchten Sie sicher sein, dass Ihre Sache in guten Händen liegt, engagiert, einfühlsam und fachmännisch bearbeitet wird?

>> Leistungen im Bereich Familienrecht <<

Mein Dienstleistungsspektrum beinhaltet:

- Eheverträge
- Scheidungen
- Unterhalt
- Elterliche Sorge
- Besuchsrecht
- Teilung Hausrat
- Zugewinnausgleich
- Vermögensausgleich
- Rentenausgleich

>> Leistungen im Bereich Erbrecht <<

Mein Dienstleistungsspektrum beinhaltet:

> Testament <

- Änderung, bzw. Vollstreckung oder Aufhebung letztwilliger
- Verfügungen
- Erbrechtsreform
- Anfechtung eines Testaments
- Gestaltung der Vermögensnachfolge bei geschiedenen Eheleuten mit gemeinsamen Kindern und Kindern aus geschiedenen Ehen
- Vermögensnachfolge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Regelung der Vermögensnachfolge unter Freunden, Bekannten und entfernten Verwandten
- Gestaltung der Vermögensnachfolge für soziale Zwecke
- Minderung von Plichtteilsansprüchen
- Sicherung des Vermögens für minderjährige Kinder
- Testamentsvollstreckung und Kontrolle des Testamentvollstreckers
- Klärung der Erbfolge bei Schließung einer zweiten Ehe und einem bindenden Testament oder Erbvertrag aus erster Ehe

> Erbfall <

- Sicherung der Rechte für die Erben nach dem Erbfall
- Durchsetzung von Plichtteilsansprüchen
- Klärung der Erbfolge
- Sicherung des Vermögens nach dem Erbfall
- Erbscheinsverfahren

> Vorsorgevollmachten <
> Patientenverfügungen <
> Bestattungsverfügungen <

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.



 
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