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Japan: Branchenprimus Google verliert vor Gericht

Der Branchenprimus der Suchmaschinenanbieter Google stand in Japan vor Gericht und hat verloren. Mit der Folge, dass das Tokioter Bezirksgericht Google angewiesen hat ihre Autocomplete – Funktion zu überarbeiten. Damit bestätigte das Bezirksgericht das Urteil durch die Vorinstanz von März 2012, gegen das Google Einspruch eingelegt hatte. Das Bezirksgericht bestimmte auch, dass Google dem Kläger 300.000 Yen (2335 Euro) an Schadenersatz zahlen muss.

Der Kläger sah seine Privatsphäre durch die Google – Funktion der Autovervollständigung verletzt, da Google, wenn man seinen Namen eingäbe Straftaten als weitere Suchvorschläge anbiete. Dies führe zu mehr als 10.000 Einträgen, welche den Kläger in ein schlechtes Licht rücken, wenn man nur den obersten der Google – Vorschläge anklicke.

Bevor der Kläger den Rechtsweg beschritt bat er Google 2011 bestimmte Begriffe nicht in Zusammenhang mit seinem Namen anzuzeigen. Durch Google wurde dies allerdings abgelehnt mit der Begründung, dass die Begriffe nicht absichtlich gewählt wären, also so kein Angriff auf die Privatsphäre stattfände. Der Kläger und sein Anwalt legten daraufhin dar, dass solche Google – Suchergebnisse zu schweren Schäden für Privatpersonen führen könnten, wie der Verlust der Arbeitsstelle oder gar der Bankrott. Der Kläger verlor durch diese Google – Suchergebnisse seinen Job und hatte aufgrund der Suchergebnisse auch erhebliche Schwierigkeiten bei Bewerbungen um eine neue Anstellung. Richter Hisaki Kobayashi, welcher den Vorsitz im Bezirksgericht hatte sagte der Online – Zeitung The Mainichi, dass eine Situation entstanden sei, in der illegal veröffentlichte Dokumente öffentlich eingesehen werden konnten.

Laut dem Anwalt des Klägers Hiroyuki Tomita ist dieses Urteil gegen Google das erste dieser Art in Japan. Allerdings kann der Branchenriese Google nur schwer zum Einlenken gezwungen werden, da Google für die Japanischen Suchergebnisse keine Server in Japan betreibt, sondern in Hongkong, Singapur und Taiwan. Google ließ auf Rückfrage erklären, dass zu diesem Vorgang aktuell keine Kommentare gegeben werden könnten, dass man aber den Vorgang prüfe.

Google hat wegen der Funktion der Autovervollständigung bereits in anderen Ländern prozessieren müssen und dabei teilweise empfindliche Niederlagen einstecken müssen. Zum Beispiel in Italien und Frankreich. Ein weiterer Prozess ist noch in der Schwebe in der ein australischer Chirurg gegen Google klage, weil dieses anzeigte, dass er bankrott sei. Bei solchen Situationen gibt Google gern die Standarterklärung, dass der Suchalgorithmus vollständig automatisiert abläuft.

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