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Kfz-Sachverständigen-Büro Heinz-Jürgen Petrikowski

Rosental 100
47918 Tönisvorst
Tel.: 02161 - 3545454
Fax: 02161 - 354543
Email: info@petrikowski.com
WWW: https://www.petrikowski.com


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Heinz-Jürgen Petrikowski öffentlich bestellter und vereidigter KFZ-Sachverständiger von der IHK mittlerer Niederrhein für KFZ- Schäden und Bewertungen, Kfz-Meister, Betriebswirt des Handwerks, Havariekommissar.

Leistungen:

•Haftpflicht-, Kasko-Gutachten und allgemeine Haftpflichtschäden - Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet einen Unfall erleiden, haben Sie das Recht der freien Sachverständigenwahl. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflicht-Versicherung des Schädigers. Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) ist vor der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen unbedingt der Versicherungsvertrag einzusehen. Die Versicherungsgesellschaften behalten sich in vielen Fällen ein Weisungsrecht bezüglich des Sachverständigen vor. Durch meinen beruflichen Werdegang bin ich in der Lage, Unfallschäden an allen Fahrzeugen aus praktischer und fachtheoretischer Sicht beurteilen und bewerten zu können. Die Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges kann in der Fachwerkstatt, beim Abschleppdienst, beim Fahrzeughalter oder an meinem Büro erfolgen. Durch Einsatz moderner Technik ist es möglich, das Gutachten zügig zu erstellen.

•Technische Gutachten – Motorgutachten - Mit einem Endoskop lassen sich schon im Vorfeld teilweise Schäden am Motor z. B. Nockenwellenbereich, Kurbeltrieb und Verbrennungsräumen ohne Demontage des Motors lokalisieren.

•Schwacke – Fahrzeugbewertung - Mit einem EDV-gestützten Programm (System "Schwacke") können nahezu alle gängigen PKW, Transporter, Geländewagen und Motorräder individuell bewertet werden. LKW über 2,8 t, Anhänger, Wohnwagen, Oldtimer und Sonder-Kraftfahrzeuge werden manuell bewertet. Eine solche Bewertung wird mit einer Foto-Dokumentation erstellt und dient z. B. als Grundlage für Ankauf oder Verkauf, sowohl im privaten als auch geschäftlichen Bereich.

•Classic Data Oldtimer-Bewertungen - Als "Classic-Data"-Vertragspartner erstellen wir für Sie Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen im Oldtimerbereich. Kaufberatung für Oldtimer, Fahrzeuguntersuchung inkl. Schichtdickenmessung des Lackes.

•Fahrzeug-Überprüfungen - Es kommt nicht selten vor, dass ein unfallfrei verkauftes Fahrzeug eben diese zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist. Durch eine Messung der Schichtstärke der Lackierung kann ich bereits eine Aussage darüber treffen, ob das entsprechende Fahrzeug nachlackiert wurde. Eine Untersuchung der Fahrzeugunterseite und der Karosserieteile gibt mir Aufschluss über Verformungsarbeiten bzw. ersetzte Teile. Restverformungen, wie Stauchknicke etc., werden fotografisch dokumentiert. Auch wenn Sie beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges nur "auf Nummer sicher" gehen wollen, sind die vorgenannten Untersuchungen äußerst sinnvoll – sowohl bei bestätigter Unfallfreiheit, als auch bei Dokumentation eines behobenen Vorschadens.

•Plausibilitätsprüfungen und Beweissicherung - Alle Gutachten bzw. Überprüfungen dienen der Beweissicherung. Eine solche ist vor allem dann erforderlich, wenn rechtliche Auseinandersetzungen zu befürchten sind. In vielen Fällen sind diese aussergerichtlich zu klären. Hier dient die Beweissicherung als Grundlage der gestellten Ansprüche. Manchmal lässt sich allerdings eine gerichtliche Klärung des Rechtsstreites nicht vermeiden. Die Beweissicherung wird in diesem Fall als sogenannter "Parteivortrag" in die Verhandlung eingebracht. Hierdurch verschafft sich der Richter einen Einblick in den technischen Sachverhalt und entscheidet, ob ein gerichtlich zu beauftragendes Gutachten von einem neutralen Sachverständigen zusätzlich noch erforderlich ist.

•Gutachten über Schäden durch und an Waschanlagen - von Fahrzeugbesitzern wird häufig vorgetragen, dass es während der Fahrzeugwäsche in der Waschanlage zu Schäden an der Fahrzeuglackierung gekommen ist. Oft wird behauptet, ein Schaden sei vorher nicht vorhanden gewesen, sondern erst bei der Fahrzeugwäsche entstanden. Solche Schäden können sehr unterschiedliche Ursachen haben. Es sind Fälle bekannt, bei denen Fremdkörper in der Waschanlage oder technische Mängel der Waschanlage (Steuerungsprobleme) zu Schäden an Fahrzeugen geführt haben. Auf der anderen Seite kommt auch menschliches Fehlverhalten beim Einstellen des Fahrzeugs in die Waschhalle bzw. beim Einfahren in eine Waschstraße für Schäden infrage. Anhand des Schadenbildes am Fahrzeug bzw. der Funktionsweise der Waschanlage kann in der Regel nachvollzogen werden, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht oder nicht. Zu dieser Thematik wurden von unserem Büro eine Vielzahl von eigenen Versuchen gefahren, um das Aussehen und die Entstehungsmöglichkeiten von typischen Waschanlagenschäden beurteilen zu können. Hierzu zählen u. a. "trockene" Waschvorgänge ohne Wasserzusatz, Fremdkörper in der Waschanlage oder "Ausbruchsversuche" mit dem PKW aus sogenannten Durchzugangsanlagen.

•Gutachten über Unfallrekonstruktionen - Es kommt oft genug vor, dass die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall unklar ist oder eine klare Situation plötzlich bestritten wird. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit den Unfallablauf zu rekonstruieren. Es gilt je kürzer der Abstand zwischen dem Unfallgeschehen und der Beauftragung liegt, umso besser sind die Chancen auf eine aussagekräftige Unfallrekonstruktion. Besonders hilfreich ist es hierbei, wenn die unfallbeschädigten Fahrzeuge noch im Urzustand zur Verfügung stehen. Des Weiteren können Fotos von der Unfallstelle, Spurzeichnungen, Unfallskizzen und Zeugenaussagen dienlich sein.

•Gutachten über Gasangetriebene Motoren - Aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffpreise sind in jüngster Zeit eine Vielzahl von Autogasanlagen eingebaut worden. Durch diese Nachrüstungen sind verstärkt Motorschäden zu verzeichnen, die insbesondere auf fehlende Abstimmung der Gasanlage oder eine fehlende Eignung des Motors für den Gasbetrieb zurückzuführen sind. Auch sind Fälle von technischen Mängeln beim Einbau der Gasanlage oder eine fehlende Eintragunsmöglichkeit (TÜV-Abnahme) aufgetreten.Eine Eintragung der Autogasanlage gewährleistet zwar die Betriebssicherheit, dadurch ist aber keinesfalls ein einwandfreier Motorbetrieb gewährleistet. Nach dem Einbau ist eine sorgfältige Abstimmung der Anlage notwendig, worauf teilweise aus Kostengründen verzichtet wird. Für die Beurteilung solcher Schadenfälle ist zunächst eine genaue Analyse der Gasanlagen-Komponenten und der Einstellparameter notwendig, dies erfordert spezielle Kenntnisse über die am Markt befindlichen Gasanlagen. Für die Begutachtung des Motors stehen entsprechende Prüf- und Messgeräte sowie eine Dokumentation von Vergleichsfällen zur Verfügung.

•Havariekommissariat - Im Wirtschaftsleben eines Landes ist heute der globale Aspekt nicht mehr wegzudenken. Die Güter legen bis zu Ihrem Verkauf/Konsum weite Wegstrecken über den gesamtem Globus zurück. Auch bei der Zusammenarbeit hochqualifizierter und ausgezeichneter Unternehmen kommt es zu Beschädigungen. Der Mensch in seiner gesamten Komplexität ist in jeder Wertschöpfungskette zugleich stärkstes und auch schwächstes Glied. Stark aufgrund seiner motorischen Fähigkeiten die keine Maschine derzeit zu erbringen in der Lage ist. Aufgrund physischer und psychischer Belastungen kann es jedoch zu Fehlern kommen, die Beschädigungen von Gütern nach sich ziehen. Diese zu erfassen, die Schadenshöhe zu ermitteln und die Ursache herauszufinden ist unsere Aufgabe, welche wir für Deutsche und internationale Versicherungsunternehmen, erbringen. Dieses erledigen wir schnell und zuverlässig. Diesen umfassenden Service erbringen wir durch Zusammenarbeit mit qualifizierten Mitarbeiten auch persönlich in aller Welt. Durch einen kontinuierlichen Anpassungsprozeß werden wir als qualifizierter Dienstleister im Bedarfsfall die Schäden professionell, objektiv und mit der gegebenen Neutralität bearbeiten. Natürlich auch mit Ihnen zusammen Maßnahmen finden um Schäden zu vermeiden.

•Plakette abgelaufen? HU und AU...:

•TÜV-Süd Prüfstützpunkt
•Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
•Abgasuntersuchung nach § 47a
•Änderungsabnahmen nach § 19,3
•Oldtimerabnahmen
•Oldtimer-Kennzeichen

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.



 
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