Hunlingua - Sprachservice Dr. Rita Fejér ist seit 1990 tätig. Wir sind auf die ungarische Sprache spezialisiert und bieten verschiedene sprachbezogene hochqualitative Dienstleistungen im Bereich des Übersetzens (auch beglaubigte Übersetzungen) und Dolmetschens, sowohl simultan als auch konsekutiv.
Darüber hinaus übersetzen und dolmetschen wir aus dem Englischen ins Ungarische.
Fachseminare und Technologie-Transfer garantieren ein ständig hohes Niveau der Sprachbeherrschung und der Übersetzungs- und Dolmetschtechniken. Modernste Kommunikation und Infrastruktur sind genauso unsere höchste Priorität, wie das effektive Einsetzen von modernen Übersetzungswerzeugen.
Bei unserer Übersetzungsarbeit verwenden wir TM-Systeme, überwiegend Trados und fachspezifische Terminologiedatenbanken.
Wir bedienen einen breitgefächerten Kundenstamm aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, bei Landes- und Bundesbehörden und Gerichten. Wir betreuen Ausschreibungen oder Betriebsansiedlungen in Ungarn oder in Deutschland.
Das Vier-Augen-Prinzip garantiert eine fehlerfreie und sinnesgetreue Umsetzung jedes Textes.
Mehr als 20 Jahre Erfahrung, unzählige Übersetzungs-Großprojekte und Dolmetscheinsätze sowohl bei politischen Treffen auf höchster Ebene als auch bei internationalen Konferenzen und Schulungen begründen das Fachkompetenz unseres Teams.
Als spezialisierter Sprachdienstleister für Ungarisch, sind wir seit 1990 für renommierte Unternehmen aus Deutschland und der ganzen Welt tätig. Dabei haben wir Texte aus IT, Technik, Medizin, Wirtschaft und Marketing zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden übersetzt, Web-Inhalte, Newsletter und Software lokalisiert. Die Liste unserer Projekte und Kunden ist dementsprechend lang.
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer für Deutsch-Ungarisch und Ungarisch-Deutsch übernehmen wir gerne die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden aus oder in die ungarische Sprache.
Welche Dokumente müssen beglaubigt werden? In der Regel alle Urkunden, die für amtliche Zwecke übersetzt und registriert werden, wie z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Namensänderungsurkunden, Adoptionsurkunden, Sterbeurkunden, Führerscheine, ärztliche Atteste, Testamente, Zeugnisse, Diplome, Geschäftsverträge und sonstige Dokumente für die die Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen.
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer für Deutsch-Ungarisch und Ungarisch-Deutsch übernehmen wir gerne die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden aus oder in die ungarische Sprache.
Welche Dokumente müssen beglaubigt werden? In der Regel alle Urkunden, die für amtliche Zwecke übersetzt und registriert werden, wie z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Namensänderungsurkunden, Adoptionsurkunden, Sterbeurkunden, Führerscheine, ärztliche Atteste, Testamente, Zeugnisse, Diplome, Geschäftsverträge und sonstige Dokumente für die die Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen.
Da es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass wir die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original bescheinigen müssen, ist es unabdingbar, dass Originalexemplar in der Hand zu halten. Ob das nun persönlich erfolgt oder per Einschreibebrief, bleibt Ihnen überlassen. Dasselbe gilt für die Entgegennahme Ihrer Originalurkunde und Übersetzung.
In dringenden Fällen sind wir in der Lage, die gewünschten Übersetzungen praktisch postwendend zu liefern.
In dringenden Fällen sind wir in der Lage, die gewünschten Übersetzungen praktisch postwendend zu liefern.