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Rechtsanwalt Horst Eitner

Alt-Moabit 62-63
10555 Berlin
Tel.: 030 - 516958580
Fax: 030 - 39749279
Mobil: 0177 - 6197470 (Notfallnummer)
Email: info@ra-eitner.de
WWW: https://www.ra-eitner.de


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Das Strafverteidigerbüro von Rechtsanwalt Horst Eitner ist eine ausschließlich auf das Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisierte Strafrechtskanzlei in Berlin / Moabit.

Seit 2014 stehen wir für eine erfolgreiche, seriöse und diskrete Strafverteidigung sowohl in Berlin als auch im gesamten Bundesgebiet zu Ihrer Verfügung.

Eine ausführliche und umfassende Beratung, die Betreuung von Haftmandaten wie auch die Strafverteidigung im Ermittlungs-, im Zwischen- sowie im Hauptverfahren vor dem Amts-, dem Land- wie auch dem Oberlandesgericht machen die Grundlagen unserer täglichen Arbeit aus und bilden gleichzeitig die langjährig erworbene Fachkompetenz als eine auf das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei ab.

Gute Strafverteidigung beginnt mit dem Vertrauen, denn Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Dies setzt eine ehrliche und fachkundige Analyse der Beweis- und Rechtslage voraus, die durch die gemeinsame Arbeit an Ihrem Fall zu einer für Sie und Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie führt. Dabei kann die frühestmögliche Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Strafverteidiger und der rechtzeitige Beginn der Strafverteidigung richtungsweisend - wenn nicht gar: entscheidend - für den Ausgang Ihres Strafverfahrens sein.

Wenn Sie Fragen haben oder eine unverbindliche Erstberatung wünschen, steht das Strafverteidigerbüro diskret und unkompliziert zu Ihrer Verfügung.

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, ist das Strafverteidigerbüro auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts für Sie da; wenn Sie also einen Anhörungsbogen als Beschuldigter von der Polizei, einen Strafbefehl oder gar eine Ladung erhalten haben, beginnt Ihre Strafverteidigung schon heute, denn Sie gelten solange als unschuldig, bis in einem allgemeinen und gesetzlich bestimmten Verfahren Ihre Schuld rechtskräftig festgestellt worden ist, so bestimmt es Art. 6 Abs. 2 EMRK und meint damit die Unschuldsvermutung.

Neben dem allgemeinen Strafrecht sind besondere Tätigkeitsschwerpunkte mit langjähriger und erfolgreicher Strafverteidigung das:

-Sexualstrafrecht (Bspw.: sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch; Verschaffen, Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie usw.)
-Betäubungsmittelstrafrecht (Bspw.: Cannabis, Heroin, Kokain; Handeltreiben; Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln; Einfuhr usw.)
-Jugendstrafrecht
-Kapitalstrafrecht (Bspw.: Mord und Totschlag; Körperverletzung mit Todesfolge; Raub mit Todesfolge; fahrlässige Tötung usw.)
-Verkehrsstrafrecht (Bspw.: sog. Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, illegales Straßenrennen usw.)



 
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