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Wegmann & Wegmann Rechtsanwälte GbR

Südliche Münchner Str. 68
82031 Grünwald
Tel.: 089 - 356477090
Fax: 089 - 356477099
Email: Kanzlei@wegmann-anwaelte.de
WWW: http://www.wegmann-anwaelte.de


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Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Arbeitsrecht als kompetente und erfahrene Rechtsanwälte. Unsere Leistungen erstrecken sich auf alle Aspekte des Arbeitsrechts. Wir erstellen oder prüfen Ihren Arbeitsvertrag, beraten Sie im Falle einer Kündigung, einer Abmahnung oder zum Zeugnis. Gerne prüfen wir die Berechnung Ihres Bonus oder die Höhe Ihrer Abfindung und verhandeln für Sie den Aufhebungsvertrag. Wir übernehmen die Vertretung der rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Leitenden Angestellten und Führungskräften
Geschäftsführern und Vorständen
Sie erhalten eindeutige Handlungsempfehlungen, die Ihre individuelle Situation berücksichtigen. Wir sind Ihre Rechtsanwälte für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Schnell, sicher und kompetent.
Aufgrund unserer langjährigen forensischen Erfahrung beauftragen uns zahlreiche Kanzleien mit der Terminsvertretung vor den Gerichten in München und Umgebung. Wir legen hierbei großen Wert auf eine sorgfältige und zügige Abwicklung. Als Auftrag gebende Kanzlei erhalten Sie unverzüglich nach der Gerichtsverhandlung einen aussagekräftigen Terminsbericht.

Das Ziel unserer Tätigkeit ist stets, eine für Sie zufriedenstellende Lösung zu erreichen, sei es in der Gestaltung von Verträgen oder wenn erforderlich in der außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir beraten nicht nur rechtlich, sondern auch strategisch und schützen Ihre Reputation.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein schwerer Einschnitt im Leben eines Arbeitnehmers. Wir gewährleisten eine kompetente juristische Beratung und Interessensvertretung in dieser Situation.

Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses treffen.
Falls Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, sollten Sie diesen nicht vorschnell unterzeichnen. Kompetente juristische Beratung ermöglicht es Ihnen, deutlich bessere Ergebnisse zu erzielen, insbesondere was die Höhe der Abfindung angeht.
Unsere Beratung zu Aufhebungsverträgen umfasst unter anderem folgende Punkte:

Abfindung
Beendigungszeitpunkt
Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung
Wettbewerbsverbot
Bonus
Zeugnis
Betriebliche Altersversorgung
Vertraulichkeit
Firmenwagen
Abwerbeverbot
Mitarbeitervergünstigungen
Abgeltungsklausel
Sperrfristen

Das Zeugnis über Ihr Arbeitsverhältnis ist Ihre Visitenkarte für alle künftigen Bewerbungen in Ihrem weiteren Berufsleben. Es lohnt sich daher, kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen.
Als Rechtsanwälte kennen wir die Zeugnissprache und prüfen, ob Ihnen und Ihrer Leistung das übermittelte Zeugnis gerecht wird.
Im Idealfall binden Sie uns sogar bereits im Entwurfsstadium ein. Gerne verhandeln wir für Sie den Inhalt des Zeugnisses mit Ihrem Arbeitgeber. Wichtig ist, dass bereits ein eventueller Aufhebungsvertrag oder eine das Arbeitsverhältnis beendende Vergleichsvereinbarung für Sie günstige Regelungen zum Zeugnis vorsehen.

Unser Service:
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Schnelle Terminvergabe
Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung



 
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