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Dr. Sonntag Rechtsanwälte

Hans-Vogel-Str. 2
90765 Fürth
Tel.: 0911 - 97187 - 0
Fax: 0911 - 97187 - 10
Email: sonntag@medi-data.de
WWW: http://www.ra-sonntag.de


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Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth: Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Sozialrecht. Schwerpunkte Scheidungsrecht, Bußgeldsachen, Kraftfahrzeugrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Berufsunfähigkeitsrecht, Erwerbsminderungsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht. Kanzlei mit einem hohen Standard bei der Betreuung von Firmen- und Privatmandanten, schnelle Reaktion, individuelle Beratung. Rechtsanwalt Roland Tilch ist Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht mit weiteren Schwerpunkten Bußgeldsachen, Kraftfahrzeugrecht, Verkehrsrecht, Rentenversicherungsrecht, Berufsunfähigkeitsrecht, Erwerbsminderungsrecht. Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit einem hohen Standard bei der Betreuung von Firmen- und Privatmandanten, schnelle Reaktion, individuelle Beratung mit festem Ansprechpartner.

Wir sind eine Kanzlei mit ausgewiesenen Schwerpunkten und haben uns einen hohen Standard bei der Betreuung von Privat- und Firmenmandanten zum Ziel gesetzt. Wir bieten schnelle Reaktion, individuelle Beratung und feste Ansprechpartner. Sprechzeiten können flexibel vereinbart werden. Auch in den Mittagspausen, am Freitagnachmittag und am Wochenende sind wir für Sie da. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen.

Die Kanzlei wurde im Oktober 1995 zunächst von Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag gegründet. 1997 kam Herr Rechtsanwalt Roland Tilch dazu. Das Team besteht inzwischen aus neun Mitarbeitern und Auszubildenden. Wir wurden als erste Kanzlei in Fürth nach DIN EN ISO 9001:2000 DEKRA-zertifiziert. Diese DEKRA-Zertifizierung spiegelt den hohen Standard unseres Kanzleimanagements.

SCHWERPUNKTE:

∙Anwaltshaftung

Wir prüfen, ob Ihnen gegen Ihren früheren Rechtsanwalt ein Schadensersatzanspruch zusteht. Wenn dies sein sollte, machen wir diesen auch für Sie geltend.

∙Arbeitsrecht

Schwerpunktmässig bearbeiten wir das individuelle Arbeitsrecht, d.h. Kündigungen, Abmahnungen, Wettbewerbsver einbarungen u.ä.. Wir vertreten hier sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

∙Arztrecht

Herr Rechtsanwalt Tilch als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und für Sozialrecht prüft, ob Ihnen gegen Ihren behandelnden Arzt ein Anspruch wegen einer Fehlbehandlung oder fahrlässigen Falschbehandlung zusteht. Dies gilt für alle Bereiche des Arzthaftungsrechts, auch für chirurgische Eingriffe und Geburten.

∙Baurecht

Hier geht es um alles, was Bauen und Verträge mit Architekten, Handwerkern und Bauträgern betrifft. Wir prüfen solche Verträge und helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus solchen Verträgen, z. B. wenn ein Bauwerk mangelhaft ist. Im Bereich des öffentlichen Baurechts beraten wir bei der Genehmigung und Durchführung von Bauvorhaben.

∙Beruf- & Erwerbsunfähigkeitsrecht/ Altersrente

Herr Rechtsanwalt Roland Tilch, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Sozialrecht vertritt Sie hier in allen Angelegenheiten, in denen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten geltend gemacht werden. Er vertritt Sie gegen private Versicherungen oder auch gegen gesetzliche Rentenversicherungsträger. Auch bei Fragen zur Altersrente berät und vertritt er Sie gerne.

∙Bußgeldsachen/ Ordnungswidrigkeiten

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt hier bei den Straßenverkehrsdelikten und allem was damit zusammenhängt, wie Fahrverbot, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

∙Erbrecht

Frau Dr. Gabriele Sonntag ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.Weiter ist sie Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht- und Vermögensnachfolge e.V. Hier beraten wir bei Fragen der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages. Weiter vertreten wir unter anderem bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen sowie in den Verfahren auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

∙Familienrecht

Hier geht es um Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich sowie Unterhalt, d.h. alles, was mit einer Trennunng oder Scheidung zusammenhängt. Auch bei der übrigen güterrechtlichen Auseinandersetzung, insbesondere einer gemeinsamen Immobilie, werden Sie beraten und vertreten. Ein weiterer Bereich ist die sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft, die Beratung von Paaren, die ohne Trauschein zusammenleben und sich gemeinsam etwas anschaffen, gemeinsam Angeschafftes auseinandersetzen wollen oder rechtliche Hilfe bei der Tennung brauchen. Erfahrung haben wir auch mit Vaterschaftsprozessen.

∙Immobilienrecht

Wir beraten bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie. Weiter beraten und vertreten wir Bauträger sowie Firmen, die Wohnungseigentum schaffen, Verwalter als auch die Wohnungseigentümer selbst.

∙Kraftfahrzeugrecht

Hier beraten wir bei der Anschaffung von Fahrzeugen, Leasingverträgen und Schadensfällen.

∙Miet- und Pachtrecht

Wir beraten vor Abschluss eines gewerblichen oder eines Wohnungsmietvertrages über die Formulierung und die Gestaltungsmöglichkeiten. Im Pachtrecht haben wir Erfahrung insbesondere mit Gaststättenpacht. Weiter helfen wir bei der Beendigung entsprechender Verträge und der Durchsetzung der dadurch entstehenden Ansprüche. Im Zusammenhang mit dem Mietrecht geht es auch um Streitigkeiten, die das ungestörte Wohnen betreffen.

∙nichteheliche Lebensgemeinschaft

Da immer mehr Paare nicht heiraten, sondern als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammenleben, gibt es im Fall einer Trennung auch hier Dinge, die auseinandergesetzt werden müssen, z. B. gemeinsam angeschaffte Immobilien oder gemeinsam aufgenommene Schulden. Auch Darlehen, die ein Partner dem anderen gewährt hat, fallen hierunter. Aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können auch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder auch gegenüber einem Partner entstehen, der ein gemeinsames Kind betreut.

∙Rentenversicherungsrecht

Wir prüfen für Sie alle Arten von Rentenbescheiden. Wir machen Ansprüche gegen Berufsunfähigkeits versicherungen geltend und helfen Ihnen auch bei allen Verfahren vor dem Sozialgericht.

∙Scheidungsrecht

Hier geht es um Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich sowie Unterhalt, d.h. alles, was mit einer Trennunng oder Scheidung zusammenhängt. Auch bei der übrigen güterrechtlichen Auseinandersetzung, insbesondere einer gemeinsamen Immobilie, werden Sie beraten und vertreten.

∙Sorgerecht

Wir beraten Sie in allen Arten von Sorge und Umgangsrecht und machen Ihre berechtigten Ansprüche geltend.

∙Sozialrecht

Hier bearbeiten wir hauptsächlich Fragen des Schwerbehindertenrechtes, der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfall, Rente und Sozialhilfe. Wir fertigen Widersprüche gegen Bescheide, erstellen Klagen und vertreten in allen gerichtlichen Verfahren.

∙Umgangsrecht

Das Umgangsrecht befasst sich mit der Frage, wann, wie oft und wo der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, diesen Elternteil sehen und besuchen kann. Das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Auch wenn beide Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, hat immer der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt ein Umgangsrecht. Das Umgangsrecht besteht regelmäßig. Auch der Ferienumgang gehört zum Umgangsrecht.

∙Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht ist ein Spezialgebiet des Familienrechts. Wir berechnen für Sie den zu zahlenden oder zu fordernden Unterhalt. Dabei geht es um Kindesunterhalt für minderjährige und für volljährige Kinder, Getrenntlebensunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder den Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen gemeinsamen Kindes. Wir beraten auch über die Möglichkeit von Vereinbarungen zum Unterhalt oder Strategien, wie ein Streit vermieden werden kann.

∙Verkehrsrecht

Dieses Gebiet umfasst das Schadensersatz- und Haftpflichtrecht, insbesondere die komplette Abwicklung des Versicherungsfalles bei einem Verkehrsunfall sowohl für den Geschädigten als auch für den Verursacher. Wir erledigen sämtliche Korrespondenz und vertreten auch in Verfahren zur Erlangung eines Schmerzensgeldes oder einer Rente.

∙Versicherungsrecht/ Unfallversicherung

Dieses Gebiet umfasst das gesamte Versicherungsrecht, insbesondere Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherungen, Rentenversicherungen und alle weiteren Versicherungen.

∙Vertragsrecht

Dies beinhaltet Beratung zu- und Prüfung von Verträgen wie Kaufvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag, Werkvertrag und die Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weiter helfen wir bei Kündigung, Rücktritt, Widerruf oder sonstige Auflösung von Verträgen aller Art.

∙Verwaltungsrecht

Hier geht es um die Genehmigung von Bauvorhaben, Erschliessungsbeitragsrecht, Gebühren und sonstige Beiträge, Beamtenrecht, Schul- bzw. Hochschulrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht, wie zum Beispiel Gaststättenerlaubnis, Meisterprüfung nach der Handwerksordnung oder Zu- und Aberkennung von beruflichen Qualifikationen.

∙Wohnungseigentumsrecht

Hier vertreten wir sowohl Verwalter als auch Wohnungseigentümer. Verwalter beraten wir bei der Gestaltung von Verträgen oder der Durchsetzung von Ansprüchen gegen säumige Hausgeldzahler oder Gewährleistungsansprüchen gegen Bauträger und Vorverwalter. Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten wir bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen oder Ansprüchen der Gemeinschaft, auch bei der Absetzung eines Verwalters. Den einzelnen Wohnungseigentümer vertreten wir in Verfahren gegen den Verwalter oder andere Eigentümer bzw. deren Mieter.

∙Zugewinnausgleich

Hier beraten wir in allen Fragen des Zugewinnausgleichs. Während der Ehe haben meist beide Eheleute oder zumindest einer von ihnen Ihr Vermögen vermehrt. Dabei kann es sich z.B. um Grundstücke, Wertpapiere, Bankguthaben, Versicherungen oder auch Luxusgüter handeln. Auch ein Abzahlen von Schulden während der Ehe kann so einen Vermögenszuwachs darstellen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass grundsätzlich beide Eheleute je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs während der Ehe teilhaben sollen.

∙Zwangsvollstreckung

Für Sie vollstrecken wir aus bestehenden Titeln. Unsere Vollstreckungsabteilung ist stets auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung. Wir finden für Sie auch Möglichkeiten, wo andere schon lange aufhören. Wir vollstrecken aus allen Arten von Titeln, besonders auch rückständigen und laufenden Unterhalt.



 
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