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Jöris und Weckmann | Rechtsanwälte

Westpromenade 10
52525 Heinsberg
Tel.: 02452 - 91190
Fax: 02452 - 911919
Email: anwaltspraxis@joeris-partner.de
WWW: https://recht.joeris-partner.de/rechtsanwalt


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Wir sind eine in Heinsberg ansässige Anwaltskanzlei.

Wir sind eine der Topadressen für kompetente juristische Beratung in Heinsberg. Als älteste hiesige Kanzlei können wir mittlerweile auch über 58 Jahre erfolgreiche Anwaltstätigkeit und umfangreiche Erfahrung zurückblicken.

Um Ihnen für jede Situation den richtigen Anwalt für Ihr Problem zu vermitteln, haben wir hier die wichtigsten Schwerpunkte aufgelistet.

Wir helfen Ihnen, wenn Sie juristischen Beratungsbedarf haben, sich außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren vertreten lassen wollen.

>> Beratung <<

Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei:

- geschäftlicher Vertrag oder private Frage,
- Hauskauf oder Testamentserrichtung,
- Firmengründung oder Arbeitsvertrag,

Wir zeigen Ihnen den Weg durch den Paragraphen-Dschungel und die Vor- und Nachteile bestimmter Formulierungen sowie mögliche Risiken auf.

>> Außergerichtliche Vertretung <<

Ob Ihre Zeit zu schade ist oder Sie keinen Fehler machen wollen, wir übernehmen sachkundig und erfahren

- die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche (z.B. nicht gezahlte Kaufpreise oder Löhne)
- die Abwicklung von Schäden gegenüber der Versicherung (z.B. nach einem Unfall)
- die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Behörden (z.B. im Rentenverfahren)

Wir handeln und verhandeln für Sie und loten die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung aus.

>> Prozessführung <<

Lässt sich eine außergerichtliche Lösung nicht finden vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht; soweit nötig auch im Berufungsverfahren und der Revision.

- In Zivilsachen (z.B. Scheidungen oder Verkehrsunfälle) bis zu den Oberlandesgerichten.
- In Verwaltungsstreitigkeiten (z.B. Baugenehmigungsverfahren)
- in Sozialgerichtssachen (z.B. Rente, Streitigkeiten mit Krankenversicherung oder Arbeitsamt),
- in Arbeitsgerichtssachen (z.B. Kündigung)
- in Strafsachen (z.B. Verkehrsstraftaten, Unfallsachen),
- bis zu den obersten Bundesgerichten.

Soweit uns aufgrund der Gesetze eine Vertretung nicht möglich ist - wie etwa beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen - stellen wir in Kooperation mit ausgewählten BGH-Anwälten eine optimale Betreuung sicher.

Auch wenn eine Prozessführung im Ausland erforderlich ist, helfen wir Ihnen. Wir übernehmen die Vermittlung und Kommunikation mit ausländischen Anwaltskanzleien, die sich in der Zusammenarbeit mit uns teils schon seit Jahrzehnten bewährt haben.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.



 
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