Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu Cookies.

OK
Merkliste
Bookmark I
Merkliste anzeigen

Branchenbuch

Firma eintragen

Sie befinden sich hier: Start » Dienstleistungen » Lohn- und Gehaltsservice

 Zurück zur Übersicht 
 
WGS Bremen UG (Haftungsbeschränkt)

Osterdeich 62
28203 Bremen
Tel.: 0421 - 84733099
Fax: 0421 - 84749178
Email: lohn@wgs-bremen.com
WWW: http://www.lohn.wgs-bremen.com


MerkenAnfrage-Formular

MerkenMerken

Adressbucheintrag importieren Ins Adressbuch übertragen

auf Facebook teilenTeilen

als PDF speichernAls PDF speichern

Google Maps In Google Maps öffnen

Personalabrechnungen mit WGS LOHN - Jetzt wechseln und Geld sparen

Festpreis pro Abrechnung € 2,50

Wir führen die Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Branchen durch, von der Ermittlung des Bruttolohnes bis zu den fertigen Überweisungsaufträgen.

Wir bieten Ihnen bundesweit sämtliche Leistungen einer Personalabteilung, egal ob für Betriebe mit nur einem Arbeitnehmer oder Unternehmen mit 500 Arbeitnehmern.

Unsere Vorteile im Überblick:

-Sie verringern die Ausgaben für die Lohnbuchhaltung.
-Zertifiziertes Lohn-Rechenzentrum
-Keine versteckten Kosten.
-Keine vertraglichen Laufzeiten
-Nutzen Sie die freien Ressourcen für das Kerngeschäft Ihres Unternehmens.

Unser Preis ist ein echter Komplettpreis und Sie erleben keine bösen Überraschungen, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Sie haben Interesse?

Gerne Beraten wir Sie und klären alle Wünsche und offenen Fragen mit Ihnen persönlich - rufen Sie uns einfach an:

0421 / 84733099

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Frage:

Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Lohnbuchhaltung von Ihnen durchführen lasse?

Antwort:

Sie haben die Sicherheit, dass Ihre Lohnabrechnung absolut korrekt, pünktlich und zuverlässig erstellt wird. Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren und müssen sich nicht um gesetzliche Änderungen kümmern. Außerdem sparen Sie viel Geld.

Frage:

Kann ich die Lohnabrechnung nicht selbst manuell durchführen?

Antwort:

Früher war die Lohnabrechnung noch einfach: Die Sozialbeiträge berechneten sich mit einem festen Prozentsatz aus dem Bruttolohn, die Steuer konnte man aus einer Steuertabelle leicht ablesen. Diese Beträge für alle Mitarbeiter noch schnell addiert, Beitragsnachweis und Lohnsteueranmeldung ausgefüllt und per Post weggeschickt - fertig. So geht es leider nicht mehr. Durch ständige gesetzliche Änderungen hat es der Gesetzgeber geschafft, dass selbst Steuerberater Schwierigkeiten haben, die Abgaben und Steuern manuell zu berechnen. Desweiteren müssen alle Meldungen wie z.B. Beitragsnachweise, Anmeldungen an die Sozialversicherung, Abmeldungen an die Sozialversicherung, die Lohnsteueranmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung (früher Rückseite der Lohnsteuerkarte) elektronisch abgegeben werden. Die abzugebenden Meldungen werden außerdem ständig erweitert, und es kommen neue dazu.

Frage:

Kann ich mir nicht eine Software kaufen, mit der ich die Lohnabrechnung dann selbst durchführen kann?

Antwort:

Die Lohnabrechnung ist in Deutschand einer Vielzahl komplizierter Regelungen unterworfen. Für jeden Mitarbeiter muss eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchgeführt werden. Bei jeder Einstellung muss z.B. entschieden werden, ob die Abrechnung als normale sv-pflichtige Beschäftigung, nach der Gleitzonenregelung, als geringfügige Beschäftigung oder als kurzfristige Beschäftigung erfolgen muss. Werden dabei nicht alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten, kann es bei einer Betriebsprüfung teuer werden. Häufig werden dann für mehrere Jahre rückwirkend höhere Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist kompliziert. Die meisten Lohnprogramme bieten hierfür nur eine sehr beschränkte Unterstützung. Beauftragen Sie uns! Wir führen diese Beurteilung für Sie durch, und Sie sind vor bösen Überraschungen sicher. Wir benutzen für die Lohnabrechnung modernste Software. Auch die kompliziertesten gesetzlichen Regelungen werden bei der Berechnung korrekt berücksichtigt. Alle Meldungen werden automatisch erstellt sowie pünktlich und korrekt abgegeben.

Frage:

Im Internet gibt es viele Brutto/Nettolohnrechner. Man gibt einfach den Bruttolohn ein und erhält den Nettolohn angezeigt. Manche drucken das Ergebnis dann als Lohnschein aus. Kann ich diese Onlinedienste nicht für die Lohnabrechnung nutzen?

Antwort:

Wir emfehlen, dies nicht zu tun. Diese Internet - Programme sind nicht für die Erstellung einer Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer gedacht. Vielmehr haben sie den Zweck, Arbeitnehmern eine grobe Information über ihren Nettolohn bei gegebenem Bruttolohn bzw. über ihren Bruttolohn bei gegebenem Nettolohn zu geben. Tests, die wir mit diesen Programmen durchgeführt haben, haben ergeben, dass oft selbst elementare und seit längerem bekannte gesetzliche Regelungen nicht beachtet werden. Beispiele hierfür sind: die Gleitzonenberechnung, die Sonderregelung der Pflegeversicherung in Sachsen, Versteuerungen und Verbeitragungen von Einmalzahlungen.

Frage:

Was muss ich tun, um bei Ihnen Kunde zu werden?

Antwort:

Ein Anruf genügt!

Frage:

Wann kann ich bei Ihnen Kunde werden? Ist ein Wechsel auch innerhalb eines Jahres möglich?

Antwort:

Sie können uns jederzeit mit der Abrechnung Ihrer Mitarbeiter beauftragen. Erfolgt der Wechsel innerhalb des Kalenderjahres, und handelt es sich nicht ausschließlich um Neueinstellungen, benötigen wir für jeden bereits abgerechneten Mitarbeiter die abgerechneten Lohndaten. Hierfür senden Sie uns bitte jeweils das Lohnkonto oder den letzten Lohnschein.

Frage:

Welche Kosten entstehen für die Lohnabrechnung, und wie werden diese abgerechnet?

Antwort:

Wir berechnen Ihnen pro Mitarbeiter 2,50 Euro

Dieser Preis versteht sich zzgl. Mwst. Sie bezahlen nur die tatsächlich erstellten Abrechnnungen.

Frage:

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Antwort:

Keine. Sie können unsere Zusammenarbeit jederzeit schriftlich kündigen.

Frage:

Wie kann ich Ihnen die monatlichen Lohndaten schicken?

Antwort:

Wir richten uns nach Ihnen. Am einfachsten senden Sie uns eine formlose E-Mail, in der Sie uns die Änderungen, Bruttolohndaten, Arbeitsstunden usw. mitteilen. Sie können uns diese Daten aber auch per Post schicken oder am Telefon durchgeben.

Frage:

Wie lange benötigen Sie für die Lohnabrechnung?

Antwort:

Nachdem Sie uns die monatlichen Abrechnungsdaten übermittelt haben, beginnen wir umgehend mit der Abrechnung. Meist erhalten Sie diese noch am gleichen Tag zugeschickt. Wir garantieren Ihnen die Zusendung innerhalb von 2 Werktagen.

Frage:

Was muss ich bei gesetzlichen Änderungen tun?

Antwort:

Nichts! Wir kennen stets die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigen diese automatisch bei der Lohnabrechnung. Dies gilt z.B. auch für Änderungen bei den Umlagesätzen einzelner Krankenkassen.

Frage:

Unterstützen Sie mich auch bei einer Betriebsprüfung?

Antwort:

Bei Betriebsprüfungen unterstützen wir Sie in durch Bereitstellung von Unterlagen und Informationen. Bei einer Prüfung durch die Steuerbehörden stellen wir Ihnen die Daten in der vom Finanzamt vorgegebenen Form elektronisch zur Verfügung und stehen Ihnen selbstverstänlich auch telefonisch zur Verfügung sollten Fragen durch die Steuerbehörden auftreten.

Frage:

Sind meine Daten bei Ihnen sicher?

Antwort:

Selbstverständlich. Unser Rechenzentrum ist durch umfangreiche technische Maßnahmen ausreichend gegen den Zugriff unberechtigter Personen geschützt. Permanente Datensicherungen gewährleisten, dass die Daten auch nach einem technischen Defekt schnell wieder verfügbar sind. Unsere Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.



 
European Business Connect
Folgen Sie uns
© 2006–2024 European Business Connect