Was erhalten Sie als Mitglied für Leistungen?
Vereinsmitglieder haben Anspruch auf eine ganzjährige und umfassende steuerliche Beratung. Wir erstellen im Rahmen unserer Beratungsbefugnis die komplette Einkommensteuererklärung einschließlich der Steuerbegünstigung nach § 10e und § 34f EStG (Baukindergeld) des Arbeitnehmers oder Rentners, Kindergeldanträge und sämtliche Anträge nach dem Eigenheimzulagengesetz.
•wir berechnen vorab die zu erwartende Steuererstattung,
•wir reichen die Steuererklärung für das Mitglied beim Finanzamt ein,
•wir überprüfen den ergangenen Steuerbescheid des Finanzamtes,
•wir legen Einspruch gegen unrichtige Steuerbescheide ein,
•wir führen Gespräche mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachgebietsleiter beim Finanzamt,
•wir klagen nach Absprache mit dem Mitglied vor dem Finanzgericht,
•wir beantragen die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte,
•wir berechnen und beantragen Kindergeld bei der Familienkasse und legen, wenn nötig, Einspruch gegen unrichtige Bescheide ein,
•wir legen nach Absprache vorsorglich Einspruch ein bei verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzen,
•wir berechnen und beantragen den Fördergrundbetrag, ggf. Ökokomponenten sowie Kinderzulagen nach dem Eigenheimzulagengesetz, InvZulG u. a. (soweit Bauantrag oder Kaufvertrag vor 01.01.2006)
•wir beraten über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Folgejahre (steuerliche Vorausplanung).
Wir werden darauf achten, dass Ihnen nichts verloren geht und Sie sich um nichts weiteres kümmern müssen. Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir eine Interessenvertretung seiner Mitglieder und wir bemühen uns, engagiert und kompetent, Ihre Ersparnismöglichkeiten voll auszuschöpfen, auch wenn hierfür eine längere Beratung nötig ist