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Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH

Mühlweg 2 b
82054 Sauerlach
Tel.: 08104 - 891 - 60
Fax: 08104 - 891 - 735
Email: presse@bernhard-reise.com
WWW: http://www.bernhard-reise.com


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Reiseversicherungen für Privat- und Geschäftsreisende, Einzelpersonen und Gruppenfahrten. Bernhard Reiseversicherungsmakler ist ein traditionsreiches Unternehmen der Versicherungsbranche. Ein optimaler Versicherungsschutz für Reisende ins Ausland beinhaltet Krankenversicherung, Haftpflicht und Unfall, Reisegepäck, Reiserücktrittskostenversicherung und Rechtsschutz. Online stellt Bernhard die unterschiedlichen Versicherungspakete zur Wahl. Absicherung für ausländische Au-Pairs und Erntehelfer im Inland, sowohl für deutsche Au-pairs im Ausland. Haftpflichtversicherung für Reisevermittler und -veranstalter.

Au-Pair-Aufenthalte in Deutschland sollten immer mit einer speziellen Reise-Krankenversicherung abgesichert werden. Dies gilt besonders, wenn man für den Aufenthalt ein Visum braucht. In diesem Fall ist für die Visum-Beantragung eine Au-Pair-Krankenversicherung vorzuweisen. Diese Versicherung deckt die medizinisch notwenigen Heilbehandlungen von Erkrankungen, Unfällen oder Verletzungen, die innerhalb der versicherten Zeit eintreten ab. Dazu zählen z.B. Behandlungen bei Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel.

Die Leistungen der standardmäßigen gesetzlichen Krankenversicherung greifen im Ausland nicht. Das bedeutet, dass sämtliche Kosten für Medikamente, Behandlungen, Transporte, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte selber übernommen werden müssen.

Abgedeckt werden die Kosten sämtlicher Behandlungen, stationär oder ambulant, inklusive der Krankentransporte, die im Ausland durchgeführt werden müssen. Eingeschlossen sind dabei auch schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Füllungen, Wurzelbehandlungen und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz.

Es gibt spezielle Familien- oder Kombinationstarife, in denen sowohl die private Reise als auch Geschäftsreisen von bis zu 10 Tagen versichert sind. Es gibt keine Altersbeschränkungen und die erkrankte Person wird durch die Auslandsreisekranken-versicherung als Privatpatient im Ausland geführt.

Unterschiede werden auch bei der Art der Urlaubsform gemacht. Geschäftsreisende erhalten auch gezahlte Prämien zurück, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen wird - die Tagesprämien liegt durchschnittlich bei 1,05 €. Der Auslandsreisekrankenversicherung kann auch über einen festen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschlossen werden. Die Verträge können über die maximale Versicherungsdauer verlängert werden, wenn die Aufenthaltsdauer ausgedehnt werden muss. Die Prämien sind nach dem Eintrittsalter gestaffelt.

Ein Selbstbehalt wird oft ausgeschlossen und bei Firmenrahmenverträgen werden pauschal alle Reisen übernommen. Eine namentliche Nennung der Personen, die die Auslandsreisekrankenversicherung in Anspruch nehmen werden, ist bei Abschluss des Vertrages nicht nötig. Abgedeckt sind auch ausländische Mitarbeiter oder Staatsangehörige, die sich im Auftrag des Vertragspartners maximal 15 Tage in Deutschland aufhalten.



 
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