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Die Rechtsanwaltskanzlei Erdrich in Bonn steht seit Jahrzehnten für anwaltliche Kompetenz und Seriösität auch weiter über die Grenzen von Bonn hinaus.

Der Fokus liegt auf den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Baurecht. In der Kanzlei stehen Ihnen zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht und ein Fachanwalt für Familienrecht zur Beratung und Prozessvertretung zur Verfügung.

R. Erdrich ist renommierter Anwalt und Gründer der Kanzlei Erdrich in Bonn. Er wirkt seit 1978 als Rechtsanwalt in Bonn und war 12 Jahre lang Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer zu Köln. Außerdem ist er Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im deutschen Anwaltsverein (DAV), deren Vorstand er viele Jahre angehört hat. Ebenso war er viele Jahre Mitglied des Vorstandes des Deutschen Anwaltvereins und Vorsitzender des Bonner Anwaltvereins. Er berät Sie ebenfalls zum Erbrecht.

M. Achenbach ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Bonn. Seit 1998 besitzt er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Herr Achenbach ist ebenfalls Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer zu Köln, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Herr Achenbach steht Ihnen auch im Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Baurecht sowie dem Mietrecht und Wohnungseigentum als Rechtsanwalt zur Seite.

Herr Schneider van Dorp ist ebenfalls Rechtsanwalt in der Kanzlei in Bonn. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Bonn. In den Jahren 1979 – 1980 erste Tätigkeit als Rechtsanwalt bevor er von 1980 bis 1991 als Richter am Landgericht Bonn tätig war. Zudem war er von 1991 bis 1998 Ministerialrat und Leiter des Referats „Justitiariat und öffentliches Dienstrecht“ beim Ministerpräsidenten Nordrhein-Westfalen. Weiterhin war Herr Schneider van Dorp Leitender Ministerialrat und Leiter der Gruppe „Verwaltung“ beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen von 1998 bis 2006 Ebenso Leiter der Gruppen „Haushalt“ und „Vollzugsverwaltung“ im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 bis Dezember 2007. Seit Januar 2008 erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Er ist Mitglied des Deutschen Juristentages e.V. und Angehöriger des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen. Herr Schneider van Dorp steht Ihnen in der Kanzlei für die Rechtsgebiete Beamtenrecht, Recht des öffentlichen Dienstes, dem Verwaltungsrecht und Strafrecht zur Verfügung.

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